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Bedienungshilfen

Sie möchten eine Gewerbe anmelden oder eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis. Weitere Informationen finden Sie unten.

 

Gewerbemeldungen

Gewerbemeldungen

Für alle Gewerbemeldungen benötigen Sie das entsprechende Gewerbean- ab- oder ummeldeformular und ein gültiges Ausweisdokument. Bei Staatsbürgern welche nicht der EU angehören ist zudem der Aufenthaltstitel erforderlich.

Bei einer GbR ist dieses von jedem Betreibenden auszufüllen.

Weiter ist der Registerauszu bei im Handels-, Vereins oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen vorzulegen

Veranstaltungsanzeige
  •  Grundsatz

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Stadt Treuchtlingen grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

  • Was ist eine Veranstaltungsanzeige?

Wenn Sie eine öffentliche Vergnügung veranstalten wollen, müssen Sie dies der Stadt Treuchtlingen unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige. Die Anzeigepflicht gilt nicht für Vergnügungen, die vorwiegend religiösen, künstlerischen, kulturellen, wissenschaftlichen, belehrenden oder erzieherischen Zwecken oder der Wirtschaftswerbung dienen, sofern die Vergnügungen in Räumen stattfinden, die für Veranstaltungen der beabsichtigten Art bestimmt sind.
 

  • Wann ist die Veranstaltung eine öffentliche Vergnügung?

Vergnügung ist eine Veranstaltung, die dazu bestimmt und geeignet ist, die Besucher zu unterhalten, zu belustigen, zu zerstreuen oder zu entspannen. Versammlungen im Sinne des Versammlungsrechts werden hiervon nicht erfasst. Öffentlich ist die Vergnügung, wenn der Zutritt nicht auf ganz bestimmte Personen oder auf besonders eingeladene Gäste beschränkt ist.
 

  • Wann brauche ich für meine öffentliche Vergnügung eine Erlaubnis?

Die Veranstaltung öffentlicher Vergnügungen bedarf der Erlaubnis, wenn die erforderliche Anzeige nicht fristgemäß erstattet wird, es sich um eine motorsportliche Veranstaltung handelt oder zu einer Veranstaltung, die außerhalb dafür bestimmter Anlagen stattfinden soll und mehr als 1000 Besucher zugleich zugelassen werden sollen. Zuständig für die Erlaubniserteilung ist die Stadt Treuchtlingen, für motorsportliche Veranstaltungen im Stadtgebiet Treuchtlingen das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.


Für bestimmte Veranstaltungen können vorrangige Sonderregelungen gelten, über die Sie sich ebenfalls bei der Stadt Treuchtlingen informieren können. Als Bespiele zu nennen wären hier etwa Volksfeste, Lotterien, Spielbanken, Luftfahrtveranstaltungen sowie – in der Praxis besonders bedeutsam – rad- oder motorsportliche Veranstaltungen, die ausschließlich auf öffentlichem Verkehrsgrund stattfinden. Für letztere bedarf es einer verkehrsrechtlichen Erlaubnis bzw. Ausnahme durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde.

TIPP: Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Veranstaltung anzeigepflichtig ist oder ob Sie eine Erlaubnis für Ihre Veranstaltung benötigen kontaktieren Sie uns. Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne im Rathaus persönlich zu den Öffnungszeiten oder telefonisch (unter 09142 9600-12) zur Verfügung.

 

  • Wie lange vor der Veranstaltung muss ich diese anzeigen bzw. die Erlaubnis beantragen?

Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bzw. die Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Veranstaltung ist möglichst frühzeitig einzureichen.

Die Anzeige muss spätestens eine Woche vor der Veranstaltung erfolgen. Der Antrag auf Erlaubniserteilung muss der zuständigen Behörde so rechtzeitig vorliegen, dass ihr ein angemessener Zeitraum zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit zur Verfügung steht. Andernfalls kann die Genehmigung nicht erteilt werden. Wir empfehlen Ihnen zur geplanten Veranstaltung so früh wie möglich – gerne auch vorerst telefonisch - mit uns Kontakt aufzunehmen

 

 

Gaststättenrechltiche Gestattung

Wenn Sie aus besonderem Anlass ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung.

 

  • Wann benötige ich eine Gestattung?

Eine mit Gewinnerzielung erfolgende Bewirtung, bei der alkoholische Getränke verabreicht werden, ist erlaubnispflichtig nach § 2 Abs. 1 GastG (zuständig für die Erteilung einer entsprechenden Gaststättenerlaubnis ist die Kreisverwaltungsbehörde, für das Gebiet der Stadt Treuchtlingen ist dies das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen). Werden nur alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht, ist keine Gaststättenerlaubnis erforderlich.

Falls Sie ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe aufgrund eines besonderen Anlasses (z.B. Vereins-, Stadt-, Musikfest etc.) nur vorübergehend betreiben wollen, kann der Betrieb von der Stadt Treuchtlingen nach § 12 GastG unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden (in der Regel ist kein Unterrichtungsnachweis und keine Baugenehmigung erforderlich).

Voraussetzung ist, dass es sich um eine nur zeitlich befristete Bewirtung anlässlich einer Veranstaltung handelt. Nach der Rechtsprechung ist ein entsprechender besonderer Anlass dann anzunehmen, wenn die betreffende gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit liegt (der Anlass muss also ausschließlich nicht-gastronomischer Art sein).

Gewerbsmäßigkeit ist auch dann gegeben, wenn der Gewinn für gemeinnützige Zwecke verwendet wird.
Ebenso wie die Gaststättenerlaubnis ist auch die gaststättenrechtliche Gestattung raumbezogen und kann daher nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden (also nicht etwa für ein bestimmtes Bierzelt unabhängig vom konkreten Standort). Eine Gestattung ist auch dann erforderlich, wenn der Antragsteller Inhaber einer Reisegewerbekarte ist oder der Antragsteller im Besitz einer gültigen Gaststättenerlaubnis ist, bei der Veranstaltung jedoch nicht alle Auflagen der Gaststättenerlaubnis eingehalten werden bzw. wenn die Gasträume und Freischankflächen den genannten Rahmen im Erlaubnisbescheid überschreiten.

 

  • Wie lange vor der Veranstaltung muss ich die gaststättenrechtliche Gestattung beantragen?

Der Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung ist (mindestens 4 Wochen vorher) schriftlich bei der Gemeinde zu stellen.