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Bedienungshilfen

Führungszeugnis

Jeder Person ab dem 14. Lebensjahr kann, auf Antrag, ein Führungszeugnis ausgestellt werden. Dieses wird oftmals vom Arbeitgeber oder sonstigen Behörden verlangt. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz.

Es gibt 3 verschiedene Führungszeugnise:

- einfaches Führungszeugnis (Kosten: 13,00 €)

- erweitertes Führungszeugnis (Kosten: 13,00 €; die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise Kinder- oder Jugendnah tätig sind oder werden wollen. Hierzu muss eine schriftliche Aufforderung, von der Stelle die das Führungszeugnis verlangt, vorliegen (Nach der Vorraussetzungen des § 30 Abs. 2 BZRG).

-Europäisches Führungszeugnis (Kosten 13,00 €; Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland leben. Dieses kann nicht online Beantragt werden.)

 

Mit dem Online-Antrag auf der Internetseite des Bundesamtes für Justizg können Sie ein Führungszeugnis online beantragen. Hierzu benötigen Sie Ihren Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion.

Gerne können Sie das Führungszeugnis auch im Einwohnermeldeamt beantragen.