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Bedienungshilfen

Fischereischein & Fischereiabgabe

Angeln nur mit Angelschein erlaubt!

Wer in Bayern den Fischfang ausüben will, benötigt dafür einen Fischereischein und muss eine Fischereiabgabe leisten.

Wer den Fischereischein erhalten will, muss i. d. R. die Fischereiprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. Wir informieren Sie gerne, ob das in Ihrem Fall möglich ist.

Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Firschereischeininhabers.

Geltungsdauer

Den Fischereischein erhalten Sie auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer (Fischereischein auf Lebenszeit). Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen. Der Jugendfischereischein wird mit Wirkung vom Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt.

Der Fischereischein für Touristen (volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung) ist höchstens drei Monate im Jahr gütlig (Jahresfischereischein). Die drei Monate sind im Verlauf des Jahres frei wählbar.

Erforderliche Unterlagen & Formulare
Kosten

Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe zusammen.

Fischereischeingebühr:

  • Fischereischein auf Lebenszeit (Neuaustellung): 35,00 €
  • Fischereischein auf Lebenszeit (Verlängerung): 5,00 €
  • Jahresfischereischein für Touristen: 7,50 €
  • Jugendfischereischein: 5,00 €

Fischereiabgabe:

  • Jahresfischereischein für Touristen: 15,00 €
  • Jugendfischereischein: 10,00 € (ab dem 15. Lebensjahr nur noch 2,50 € pro angefangenem Jahr Geltungsdauer, Beispiel: Geltungsdauer nur noch 3 Jahre -> Abgabe 7,50 €)
  • Fischereischein auf Lebenszeit

- Fischereiabgabe für die Dauer von fünf Jahren: 40 €

- Einmahlzahlung (lebenslage Gültigkeitsdauer)

14 - 22 Jahre: 300 €

23 - 27 Jahre: 228 €

28 - 32 Jahre: 256 €

33 - 37 Jahre: 224 €

38 - 42 Jahre: 192 €

43 - 47 Jahre: 160 €

48 - 52 Jahre: 128 €

53 - 57 Jahre:  96 €

58 - 62 Jahre:  64 €

63 - 67 Jahre:  32 €

ab 68 Jahre: Gebührenfrei