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Bedienungshilfen

Hundesteueranmeldung leicht gemacht

Jeder Hund im Gemeindegebiet unterliegt ab einem Alter von 4 Monaten der Steuerpflicht.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Höhe der Hundesteuer von der Größe des Hundes abhängig?

Nein, die Hundesteuer ist unabhängig von der Größe des Hundes.

Wieviel kostet die Hundesteuer?

Aktuell betragen die jährlich zu entrichtenden Steuersätze für den

ersten Hund....................................... 40 EUR,
zweiten
Hund..................................... 70 EUR,
dritten
und jeden weiteren Hund.... 90 EUR.

Was ist bei Kampfhunden zu beachten?

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden das Kampfhunde mehr Hundesteuer zahlen müssen als andere Rassen, da sie als gefährlich eingestuft werden.
 

1) Folgende Hunderassen gelten als gefährlich bis das Gegenteil von einem tierärztlichen Gutachten nachgewiesen wird:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dog Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Dogue de Bordeaux
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Dogo Canario
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler


2) Hunde folgender Rassen und von Ihnen abstammende Hunde dürfen in der Gemeinde Treuchtlingen grundsätzlich nicht gehalten werden:

  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Pit-Bull
  • Bandog
  • Tosa-Inu

 

Gibt es Ermäßigungen?

Die Hundesteuer ist um die Hälfte ermäßigt für  

  • Hunde, die in Einöden (Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 500m von jedem anderen Wohngebäude entfernt ist)  und Weilern (benachbarte Anwesen, die zusammen nicht mehr als 100 Einwohner zählen und deren Wohngebäude mehr als 500m von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind) gehalten werden.
  • Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, sofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist; für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach § 58 der Landesverordnung zur Ausführung des Bayer. Jagdgesetzes mit Erfolg abgelegt haben.


Die Hundesteuer entfällt, wenn

  • das Tier an weniger als drei aufeinander folgenden Kalendermonaten gehalten wird. So wird beispielsweise bei einer Abmeldung des Hundes - aufgrund von Verendung oder bei Verzug des Halters – bis zum 31.03. des jeweiligen Jahres die Hundesteuer vollständig erstattet.

Falls für das laufende Jahr bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland Hundesteuer entrichtet wurde, wird  diese angerechnet, sodass lediglich die Differenz anfällt. Gezahlte Mehrbeträge werden nicht rückvergütet.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Steuerverwaltung.

Gibt es Befreiungen?

Unter anderem ist das Halten von Hunden, die

  • zur Bewachung von Herden notwendig oder
  • für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind

steuerfrei.

Wann muss ich meinen Hund abmelden?

Es gibt 2 Situationen, in denen Sie Ihren Hund abmelden müssen:

  • Sie verziehen mit dem Tier in eine andere Gemeinde.
  • Der Hund befindet sich nicht mehr in Ihrem Besitz. Mögliche Gründe hierfür sind:
    • Ihr Hund ist verstorben.
    • Sie mussten Ihren Hund ins Tierheim abgeben.
    • Sie haben Ihren Hund verkauft oder verschenkt.

Bitte vergessen Sie nach Ihrem Umzug nicht, Ihr Haustier an Ihrem neuen Wohnort wieder anzumelden.

Die Hundesteuermarke ist verloren gegangen. Was ist zu tun?

Der Hundehalter hat dafür zu sorgen, dass sein Hund außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks eine sichtbar befestigte gültige Steuermarke trägt.

Sollte die Hundesteuermarke verloren gehen, ist dies der Stadt Treuchtlingen unverzüglich mitzuteilen, damit eine Ersatzmarke zum Preis von 2 € ausgegeben werden kann.

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