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Bedienungshilfen

Förderung des Baus von Regen­wasser­nutzungs­anlagen in Wohngebäuden

Die Stadt Treuchtlingen fördert den Einbau von Regenwassernutzungsanlagen - ab einem Mindestfassungsvermögen von zwei Kubikmetern - in Wohngebäuden zur Einsparung von Trinkwasser.
Der Zuschussantrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Treuchtlingen zu stellen.

Häufig gestellte Fragen

Werden auch Zisternen zur Gartenbewässerung gefördert?

Zisternen zur reinen Gartenbewässerung werden nicht gefördert.

Wie hoch ist der städtische Zuschuss?

Die Stadt Treuchtlingen gewährt einmalig einen pauschalen Zuschuss i. H. v. 400 € je Grundstück.

Fallen für das genutzte Regenwasser Abwassergebühren an?

Für die Regenwassernutzung werden Abwassergebühren erhoben. Diese werden anhand eines geeichten Zwischenzählers ermittelt.
Für Haushalte, die keinen Zwischenzähler eingebaut haben, werden pauschal 12 m³/Jahr und Person angesetzt. Maßgebend ist die Zahl der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Perersonen, am 30. Juni des Kalenderjahres, für das die Gebühren zu entrichten sind.